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1066 Aushilfsjobs in der Region Osnabrück

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Arbeitssuchende finden im Jobmarkt der NOZ viele Jobs im Reinigungsdienste-Segment. Reinigungskräfte können sowohl in einem Privathaushalt als auch bei verschiedenen Unternehmen eine Anstellung finden. Manche Reinigungskräfte sind lediglich für ein großes Unternehmen tätig, andere wiederum arbeiten auf selbstständiger Basis oder angestellt für eine Reinigungsfirma. Als Putzfrau oder Haushaltshilfe finden vor allem Frauen in Privathaushalten eine Beschäftigung. Diese Tätigkeit umfasst nicht nur das Reinigen der Wohnung, sondern oft auch haushälterische Tätigkeiten wie z. B. Wäsche waschen, bügeln, Wäsche falten, einkaufen und kochen. Was genau gemacht werden soll, in welchem Zeitrahmen und wie oft, wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Arbeitgeber geklärt. Jobs im Reinigungsdienste-Segment hingegen beinhalten meist die Reinigung von Büros, Arztpraxen oder Schulen bzw. Kindergärten. Auch Arbeitsplätze im Bereich der Gebäudereinigung (z. B. Fensterputzen) zählen hierzu.

Ausbildung und Arbeitszeiten

Wer als Putzfrau, Haushaltshilfe oder Reinigungskraft arbeiten möchte, benötigt keine spezielle Ausbildung - allerdings sollte ein ausreichendes Wissen in puncto Haushaltsführung, Reinigung und Hygiene vorhanden sein. Besonders Frauen mit kleinen Kindern, die gern geringfügig beschäftigt oder lediglich in Teilzeit arbeiten möchten bzw. können sowie Spaß an einer körperlichen Tätigkeit haben, sind mit Jobs im Reinigungsdienste-Bereich gut beraten. Manche Haushaltshilfen bzw. Reinigungskräfte können jedoch nicht nur auf ihre Erfahrung, sondern auch auf eine Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft hinweisen. Je nachdem, wo man tätig wird, sind die Arbeitszeiten mit den familiären Verpflichtungen gut zu verbinden. In öffentlichen Gebäuden, Büros und in Arztpraxen erfolgt die Tätigkeit meist spätabends oder frühmorgens, in einem Privathaushalt in der Regel nach Absprache und in Kindergärten und Schulen zumeist am späten Nachmittag.

Gesuchte Jobs: Reinigungsdienste bieten einfache Minijobs

Jobs im Reinigungsdienste-Bereich sind größenteils Minijobs oder auch Teilzeitjobs. In einem Minijob darf die Aushilfe nach neuester Rechtsprechung maximal 450,- EUR verdienen, braucht aber davon keine Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge oder Steuern abzuführen. Lediglich der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag, so dass der Arbeitnehmer sowohl renten- als auch unfallversichert ist. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass Minijobs-Arbeitnehmer in der Familienversicherung verbleiben können - vorausgesetzt, das Einkommen ist nicht höher als 450,- EUR und der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenkasse. Minijobs und Jobs im Reinigungsdienste-Bereich sind ergo ideal für Familienmanagerinnen bzw. Hausfrauen, die - neben ihrer Tätigkeit innerhalb der Familie - ihre Haushaltskasse ein wenig aufbessern wollen.

Begehrte Jobs: Reinigungsdienste in Schulen, Kindergärten, Arztpraxen etc.

Besonders begehrt sind Reinigungsjobs in Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Büros sowie in öffentlichen Gebäuden. In diesem Bereich vergeben professionelle Reinigungsdienste nicht nur Minijobs, sondern auch Stellen in Teilzeit oder auch Vollzeit. Die Arbeitnehmer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig angestellt und haben regelmäßige Arbeitszeiten sowie konkret festgelegte Aufgaben. Die Gebäudereinigung wird eher selten von privaten Reinigungskräften durchgeführt, wobei vor allem Arztpraxen, Schulen und Kindergärten jedoch eine Ausnahme bilden. Schulen und Kindergärten beschäftigen meist eigene Reinigungskräfte - und auch Ärzte und Zahnärzte suchen sich oft lieber selbst eine zuverlässige Putzfrau. Jemand, der in einer Arztpraxis putzt, sollte die hygienischen Richtlinien genauestens einhalten. Öffentliche Arbeitgeber, z. B. Behörden, schreiben vakante Jobs im Reinigungsdienste-Bereich öffentlich aus. Die Reinigungsfirmen müssen sich mit einem genau kalkulierten Angebot bewerben.

Lukrative Minijobs und Jobs: Reinigungsdienste im privaten Sektor

Deutlich besser bezahlt, aber oftmals auch von den Aufgaben her umfassender und anspruchsvoller ist die Tätigkeit in einem Privathaushalt. In privaten Haushalten werden meist Minijobs vergeben, wobei auch mehrere Minijobs relativ problemlos miteinander kombiniert werden können, solange die Gesamtsumme von 450,- EUR nicht überschritten wird. Auch bei einem Minijob in einem Privathaushalt sollte eine Putzfrau bzw. Haushaltshilfe angemeldet werden, da sie anderenfalls nicht unfallversichert ist. Dies kann bei einem Unfall während der Arbeit böse enden - nämlich dann, wenn die Folgekosten nicht als Berufsunfall gewertet werden und womöglich aus eigener Tasche zu bezahlen sind. Zudem wird Schwarzarbeit in Deutschland streng bestraft. Doch die privaten Arbeitgeber müssen sich keine Sorgen um die Höhe der Kosten machen: Bei Minijobs müssen lediglich 15 Prozent der gezahlten Entlohnung zusätzlich abgeführt werden. Das sind, auf einen monatlichen Verdienst in Höhe von 450,- EUR gerechnet, nur 67,50 EUR. In diesem Betrag sind die Kosten für die notwendige Berufsunfall- und Berufshaftpflichtversicherung bereits inbegriffen.

Jobs: Reinigungsdienste entlohnen gut

Im Vergleich zum Aufwand werden Minijobs und Jobs im Reinigungsdienste-Segment vergleichsweise gut bezahlt. Die Höhe der Entlohnung ist allerdings von der konkreten Jobbeschreibung, vom Arbeitgeber sowie auch vom eigenen Verhandlungsgeschick abhängig. Ab 2015 gilt zudem flächendeckend ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde - auch in Minijobs. Diese Summe kann als Basis für weitere Verhandlungen herangezogen werden. Wer jedoch als Selbstständiger Jobs im Reinigungsdienste-Bereich sucht, ist an diese Vorgaben nicht gebunden (es sei denn, man beschäftigt selbst Reinigungskräfte in Minijobs) und kann daher ganz anders kalkulieren. Allerdings müssen Selbstständige auch Krankenkassenbeiträge, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer etc. abführen - diese Kosten erhöhen selbstverständlich die für Reinigungsdienste zu verlangenden Preise.

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